[ VORLAGE — FAHRERUNTERWEISUNG ]
Fahrerunterweisung: der Nachweis mit Unterschrift.
Eine Unterweisung muss nachweisbar sein. Diese Vorlage hält fest, wer wann von wem zu welchen Themen unterwiesen wurde – mit Anlass, Methode, einer Themenliste für Fahrerinnen und Fahrer und den Unterschriften aller Teilnehmenden.
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Wozu, wer, wie oft
Wozu
Der Nachweis zeigt bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall, dass und wie unterwiesen wurde: wer teilgenommen hat und welche Inhalte behandelt wurden.
Wer füllt aus
Die unterweisende Person – Arbeitgeber, Vorgesetzte, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine externe Fachperson – füllt Kopf und Themen aus; jede teilnehmende Person unterschreibt.
Wie oft
In Deutschland vor Aufnahme der Tätigkeit und bei Veränderungen, wiederholt mindestens einmal im Jahr; in Österreich vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Änderungen und nach Unfällen und, soweit erforderlich, in regelmäßigen Abständen.
Rechtliche Grundlage
Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschriften in Deutschland, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in Österreich.
- 01
Deutschland§ 12 Abs. 1 ArbSchG: Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen – bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei neuen Arbeitsmitteln oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit; erforderlichenfalls ist die Unterweisung regelmäßig zu wiederholen.Quelle: gesetze-im-internet.de · § 12 ArbSchG · Stand 03.10.2026
- 02
DeutschlandDGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 1: Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.Quelle: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (PDF), November 2013 · Stand 03.10.2026
- 03
DeutschlandDGUV Vorschrift 70 § 35 Abs. 1: Fahrzeuge selbstständig führen dürfen nur Versicherte, die im Führen des Fahrzeugs unterwiesen sind und ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.Quelle: DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ (PDF), aktualisierte Fassung 2000 · Stand 03.10.2026
- 04
Österreich§ 14 ASchG nach der Arbeitsinspektion: Die Unterweisung muss während der Arbeitszeit und vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, nachweislich durchgeführt werden – etwa mit Protokollen samt Liste der Teilnehmenden – und auf Arbeitsplatz und Aufgabenbereich ausgerichtet sein; der Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass sie verstanden wurde.Quelle: Arbeitsinspektion · Unterweisung, Information (§ 14 ASchG) · Stand 03.10.2026
- 05
ÖsterreichEine Unterweisung muss jedenfalls vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereichs, bei Einführung oder Änderung von Maschinen, Arbeitsstoffen und Arbeitsverfahren und nach Unfällen oder Beinaheunfällen, sofern das zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint; erforderlichenfalls ist sie in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.Quelle: Arbeitsinspektion · Unterweisung, Information (§ 14 ASchG) · Stand 03.10.2026
So füllen Sie die Vorlage aus
- 01
Tragen Sie Datum, Uhrzeit, Ort und die unterweisende Person ein und kreuzen Sie den Anlass an.
- 02
Kreuzen Sie die behandelten Themen an und ergänzen Sie betriebliche Themen in den freien Zeilen – ausgerichtet auf die Fahrzeuge und Aufgaben der Teilnehmenden.
- 03
Notieren Sie die Methode und wie Sie sich vergewissert haben, dass die Inhalte verstanden wurden, etwa durch Fragen oder eine praktische Übung.
- 04
Jede teilnehmende Person trägt Namen und Personalnummer ein und unterschreibt; die unterweisende Person unterschreibt zuletzt.
- 05
Tragen Sie den Termin der nächsten Unterweisung ein und bewahren Sie den Nachweis auf.
Was in der Vorlage steht
Die Abschnitte und Felder – in PDF und bearbeitbarer Datei gleich.
Unterweisung von Fahrerinnen und Fahrern – Nachweis
- Unterweisung
- Datum · Uhrzeit von – bis · Ort · Unterweisende Person (Name, Funktion) · Unternehmen / Abteilung
- Anlass
- zum Ankreuzen: vor Aufnahme der Tätigkeit · jährliche Wiederholung · neues Fahrzeug oder Arbeitsmittel · geänderter Aufgabenbereich · nach Unfall oder Beinaheunfall · sonstiger Anlass
- Themen
- zum Ankreuzen: Abfahrtskontrolle und Mängelmeldung · Ladungssicherung · Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtenschreiber · Verhalten bei Unfall und Panne, Erste Hilfe · Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten · Be- und Entladen, Ladebordwand · Rückwärtsfahren und Einweisen · Alkohol, Drogen, Medikamente, Müdigkeit · Mobiltelefon und Ablenkung · Fahren bei Glätte, Winterausrüstung · Fahrverbote und Fahrtrouten · Gefahrgut (falls zutreffend) · Betriebsanweisung · Weiteres Thema
- Methode und Verständnis
- zum Ankreuzen: mündlich · praktische Vorführung · schriftliche Unterlagen ausgehändigt · elektronisch · Verständnis geprüft durch Fragen · Verständnis geprüft durch Übung
- Inhalte im Einzelnen, Hinweise
- 7 Zeilen für eigene Einträge
Teilnehmende und Unterschriften
- Teilnehmende
- Spalten: Nr. · Name, Vorname · Personalnr. · Unterschrift. 24 Zeilen
- Felder
- Nächste Unterweisung spätestens am · Unterschrift unterweisende Person
Häufige Fragen zur Fahrerunterweisung
01Wie oft müssen Fahrerinnen und Fahrer unterwiesen werden?
In Deutschland vor Aufnahme der Tätigkeit und bei Veränderungen (§ 12 ArbSchG) und wiederholt mindestens einmal im Jahr (DGUV Vorschrift 1 § 4). In Österreich vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Änderungen und nach Unfällen und, soweit erforderlich, in regelmäßigen Abständen – etwa wie in der Evaluierung festgelegt.
02Reicht eine E-Mail mit den Regeln?
Eine Unterweisung ist auf Arbeitsplatz und Aufgaben ausgerichtet, und der Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass sie verstanden wurde – so beschreibt es die österreichische Arbeitsinspektion zu § 14 ASchG. Eine Rundmail ist eine Information; sie ergänzt die Unterweisung, ersetzt sie aber nicht.
03Wer darf unterweisen?
Verpflichtet ist der Arbeitgeber. In Österreich kann die Unterweisung nach der Arbeitsinspektion durch den Arbeitgeber erfolgen, wenn er die nötigen Kenntnisse hat, oder durch geeignete Arbeitnehmer oder geeignete externe Personen.
04Welche Themen gehören in eine Fahrerunterweisung?
Die Vorlage schlägt typische Themen vor – von der Abfahrtskontrolle über die Ladungssicherung bis zu Lenk- und Ruhezeiten. Maßgeblich sind die Gefährdungen in Ihrem Betrieb, wie sie die Gefährdungsbeurteilung (in Österreich: die Evaluierung) festhält.
05Ersetzt die Vorlage eine Rechtsberatung?
Nein. Sie ist ein Muster für den Nachweis. Inhalt und Umfang der Unterweisung richten sich nach Ihrem Betrieb.
Galzura Fleet macht das automatisch
Eine Unterweisung dokumentiert Galzura Fleet nicht – dafür ist diese Vorlage.
Hinweise an alle Fahrerinnen und Fahrer, etwa zu einer neuen Regel, verschicken Sie im Nachrichtenmodul als Durchsage an die ganze Flotte, auf Wunsch mit Lesebestätigung. Das ersetzt keine Unterweisung, macht Änderungen zwischen zwei Terminen aber bekannt.
Passend dazu
Vorlage dient als Muster; keine Rechtsberatung. Passen Sie sie an Ihren Betrieb an; maßgeblich sind die genannten Vorschriften in ihrer geltenden Fassung.
