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[ RECHNER — LENK- UND RUHEZEITEN ]

Lenk- und Ruhezeiten-Rechner nach EU 561/2006.

Tragen Sie die Lenkzeiten und Pausen eines Tages, die Lenkzeiten der Woche und die Ruhezeiten ein: Der Rechner zeigt sofort, ob die Grenzen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 eingehalten sind und wie viel Lenkzeit noch bleibt. Er läuft ganz im Browser, ohne Anmeldung und ohne E-Mail.

Tag, Woche und Ruhezeiten prüfen

Drei Teile, die jeder für sich rechnen. Zeiten in Stunden und Minuten; das Ergebnis erscheint während der Eingabe.

1 · Ein Arbeitstag

Lenkzeiten und Pausen in der Reihenfolge, in der sie anfallen – vom Ende der letzten Ruhezeit bis zur nächsten.

  1. Abschnitt 1
    Dauer
  2. Abschnitt 2
    Dauer
  3. Abschnitt 3
    Dauer
  4. Abschnitt 4
    Dauer
  5. Abschnitt 5
    Dauer
10-Stunden-Tage in dieser Woche bisher

ERGEBNIS · TAG

Tageslenkzeit
7 h 30 minbis 9 h zulässig
Fahrtunterbrechung
eingehalten
Lenkzeit bis zur nächsten Pause
1 h 30 mindanach mindestens 45 min Pause
Bis 9 h Tageslenkzeit
1 h 30 min
Bis 10 h Tageslenkzeit
2 h 30 min

So wurde gerechnet

Lenkzeit seit der letzten vollständigen Pause: 3 h von höchstens 4 h 30 min.

Eine Pause ab 15 Minuten zählt als erster Teil. Vollständig ist die Fahrtunterbrechung mit 45 Minuten am Stück oder mit mindestens 30 Minuten nach einem ersten Teil; kürzere Pausen zählen nicht.

2 · Die Woche

Die Lenkzeit jedes Tages von Montag bis Sonntag und die Lenkzeit der Vorwoche.

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Lenkzeit der Vorwoche

ERGEBNIS · WOCHE

Lenkzeit dieser Woche
47 hhöchstens 56 h
Diese und letzte Woche
97 hmehr als 90 h
Tage über 9 h
2höchstens zwei, jeweils bis 10 h
Diese Woche noch möglich
0 minunter 56 h und unter 90 h in zwei Wochen

So wurde gerechnet

47 h diese Woche + 50 h Vorwoche = 97 h. Noch möglich ist das Kleinere aus 56 h − 47 h und 90 h − 97 h.

3 · Ruhezeiten

Die täglichen Ruhezeiten seit der letzten wöchentlichen Ruhezeit, dann die wöchentlichen Ruhezeiten dieser und der letzten Woche.

  1. Tägliche Ruhezeit 1
    Dauer

    regelmäßig

  2. Tägliche Ruhezeit 2
    Dauer

    reduziert

  3. Tägliche Ruhezeit 3
    Erster Teil
    Zweiter Teil

    regelmäßig, geteilt

  4. Tägliche Ruhezeit 4
    Dauer

    reduziert

Wöchentliche Ruhezeit dieser Woche
Wöchentliche Ruhezeit der Vorwoche

ERGEBNIS · RUHEZEITEN

Reduzierte tägliche Ruhezeiten
2 von höchstens 3
Wöchentliche Ruhezeit dieser Woche
regelmäßig
Wöchentliche Ruhezeit der Vorwoche
reduziert
Zwei Wochen zusammen
eingehaltenmindestens eine regelmäßige, keine unter 24 h
Auszugleichen
15 ham Stück bis zum Ende der dritten Folgewoche
Nächste wöchentliche Ruhezeit spätestens
—Ende der letzten Wochenruhe eintragen

So wurde gerechnet

Täglich: regelmäßig ab 11 h oder 3 h + 9 h in dieser Reihenfolge, reduziert ab 9 h. Passen zwei Teile nicht, zählt nur der zweite als tägliche Ruhezeit.

Wöchentlich: regelmäßig ab 45 h, reduziert ab 24 h; die fehlenden Stunden bis 45 h sind auszugleichen.

Die Regeln der Verordnung

Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 in der konsolidierten Fassung vom 31.12.2024, wie sie auf EUR-Lex steht. Verbindlich ist der im Amtsblatt veröffentlichte Text.

  1. 01

    Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten; höchstens zweimal in der Woche darf sie auf höchstens 10 Stunden verlängert werden (Art. 6 Abs. 1). Die Woche läuft von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr (Art. 4 Buchst. i).Quelle: EUR-Lex · VO (EG) Nr. 561/2006, konsolidierte Fassung vom 31.12.2024 · Stand 02.10.2026

  2. 02

    Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten, zwei aufeinanderfolgende Wochen zusammen nicht 90 Stunden (Art. 6 Abs. 2 und 3).Quelle: EUR-Lex · VO (EG) Nr. 561/2006, konsolidierte Fassung vom 31.12.2024 · Stand 02.10.2026

  3. 03

    Nach viereinhalb Stunden Lenkzeit ist eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten einzulegen. Sie kann durch mindestens 15 Minuten, gefolgt von mindestens 30 Minuten, ersetzt werden (Art. 7).Quelle: EUR-Lex · VO (EG) Nr. 561/2006, konsolidierte Fassung vom 31.12.2024 · Stand 02.10.2026

  4. 04

    Die regelmäßige tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden, auch in zwei Teilen von mindestens 3 und danach mindestens 9 Stunden; eine reduzierte tägliche Ruhezeit mindestens 9 Stunden (Art. 4 Buchst. g). Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der letzten Ruhezeit muss eine neue tägliche Ruhezeit genommen sein (Art. 8 Abs. 2).Quelle: EUR-Lex · VO (EG) Nr. 561/2006, konsolidierte Fassung vom 31.12.2024 · Stand 02.10.2026

  5. 05

    Zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten sind höchstens drei reduzierte tägliche Ruhezeiten erlaubt (Art. 8 Abs. 4).Quelle: EUR-Lex · VO (EG) Nr. 561/2006, konsolidierte Fassung vom 31.12.2024 · Stand 02.10.2026

  6. 06

    Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 45 Stunden, eine reduzierte mindestens 24 Stunden. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen sind zwei regelmäßige oder eine regelmäßige und eine reduzierte einzuhalten; eine Reduzierung wird bis zum Ende der dritten Folgewoche am Stück ausgeglichen (Art. 4 Buchst. h, Art. 8 Abs. 6 und 6b).Quelle: EUR-Lex · VO (EG) Nr. 561/2006, konsolidierte Fassung vom 31.12.2024 · Stand 02.10.2026

  7. 07

    Eine wöchentliche Ruhezeit beginnt spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen (Art. 8 Abs. 6).Quelle: EUR-Lex · VO (EG) Nr. 561/2006, konsolidierte Fassung vom 31.12.2024 · Stand 02.10.2026

  8. 08

    Die Verordnung gilt für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Höchstmasse einschließlich Anhänger, seit 1. Juli 2026 auch für grenzüberschreitende Güterbeförderungen und Kabotage über 2,5 t, und für die Personenbeförderung mit Fahrzeugen für mehr als neun Personen einschließlich Fahrer (Art. 2 Abs. 1). Artikel 3 nennt Ausnahmen.Quelle: EUR-Lex · VO (EG) Nr. 561/2006, konsolidierte Fassung vom 31.12.2024 · Stand 02.10.2026

Ein Beispiel

Ein Fahrer lenkt 2 Stunden, macht 15 Minuten Pause, lenkt 2 Stunden 30 Minuten und macht 30 Minuten Pause. Die 15 und die 30 Minuten ersetzen die 45-Minuten-Pause: Der erste Teil liegt vor dem zweiten, und bis zum zweiten wurden genau 4 Stunden 30 Minuten gelenkt. Danach lenkt er noch 3 Stunden. Tageslenkzeit: 7 Stunden 30 Minuten; bis zur nächsten Pflichtpause bleiben 1 Stunde 30 Minuten, bis zur 9-Stunden-Grenze ebenfalls.

Hätte er zuerst 30 und dann 15 Minuten genommen, wäre die Fahrtunterbrechung nicht vollständig gewesen: Mit der nächsten Stunde am Steuer wären die 4 Stunden 30 Minuten überschritten.

Eine Woche mit zwei 10-Stunden-Tagen und drei 9-Stunden-Tagen kommt auf 47 Stunden Lenkzeit. Waren es in der Vorwoche 50 Stunden, sind die 90 Stunden in zwei Wochen schon überschritten – zusammen 97 Stunden –, obwohl jede Woche für sich unter 56 Stunden liegt.

Was der Rechner nicht prüft

  • Mehrfahrerbetrieb: die Fahrtunterbrechung im fahrenden Fahrzeug (Art. 7) und die 30-Stunden-Regel für die tägliche Ruhezeit (Art. 8 Abs. 5).
  • Die Unterbrechung der Ruhezeit auf Fähre oder Zug (Art. 9).
  • Die Sonderregeln für Fahrer im Personengelegenheitsverkehr (Art. 7, Art. 8 Abs. 2a und 6a).
  • Zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im grenzüberschreitenden Güterverkehr (Art. 8 Abs. 6).
  • Abweichungen nach Art. 12, die Ausnahmen nach Art. 3 und Art. 13 sowie die Arbeitszeitgrenzen der Richtlinie 2002/15/EG und des Arbeitszeitgesetzes.
  • Die Lage einer Ruhezeit im 24-Stunden-Zeitraum: Der Rechner prüft Dauern, keine Uhrzeiten. Maßgeblich bleiben die Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers.

Häufige Fragen zu Lenk- und Ruhezeiten

01

Für welche Fahrzeuge gilt die Verordnung 561/2006?

Für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger und für Fahrzeuge zur Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich Fahrer. Seit 1. Juli 2026 gilt sie auch für grenzüberschreitende Güterbeförderungen und Kabotage mit Fahrzeugen über 2,5 t. Artikel 3 nennt Fahrzeuge, für die sie nicht gilt.

02

Darf ich die 45-Minuten-Pause teilen?

Ja: in mindestens 15 Minuten und danach mindestens 30 Minuten, in dieser Reihenfolge, und so, dass bis zum zweiten Teil nicht mehr als 4 Stunden 30 Minuten gelenkt werden. Pausen unter 15 Minuten zählen nicht. Wer zuerst 30 und dann 15 Minuten nimmt, hat keine vollständige Fahrtunterbrechung.

03

Wie oft darf ich 10 Stunden am Tag lenken?

Höchstens zweimal pro Woche, also zwischen Montag 0 Uhr und Sonntag 24 Uhr. Die Woche darf dabei 56 Stunden nicht überschreiten, zwei aufeinanderfolgende Wochen zusammen nicht 90 Stunden.

04

Was ist eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit?

Eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24, aber weniger als 45 Stunden. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen muss mindestens eine regelmäßige von 45 Stunden dabei sein. Die fehlenden Stunden werden bis zum Ende der dritten Woche danach am Stück nachgeholt, angehängt an eine Ruhezeit von mindestens 9 Stunden.

05

Ersetzt der Rechner den Fahrtenschreiber?

Nein. Maßgeblich sind die Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers und der Text der Verordnung. Der Rechner hilft beim Planen und Nachrechnen; seine Ergebnisse sind Richtwerte, keine Rechtsberatung.

Galzura Fleet macht das automatisch

Galzura Fleet erfasst Schichten und Pausen der Fahrer und zeigt für jeden Fahrer live, wie viel Zeit bis zur nächsten Grenze bleibt; kurz davor bekommen Fahrer und Verwaltung eine Push-Nachricht. Mit dem Regelwerk der EU-Verordnung prüft Galzura Fleet die Lenkzeit bis zur 45-Minuten-Pause und die tägliche Lenkzeit von 9 Stunden – geschätzt aus den Fahrzeugdaten und so gekennzeichnet, als Frühwarnung.

Die Wochen- und Doppelwochenlenkzeit, die Ruhezeiten und die geteilte Pause prüft Galzura Fleet derzeit nicht; dafür ist dieser Rechner da. Die Dateien von Fahrerkarte und Massenspeicher laden Sie hoch, Galzura Fleet liest sie aus und archiviert sie.

Weitere Rechner

Richtwerte, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die genannten Quellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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