[ RECHNER — KILOMETERGELD ]
Kilometergeld-Rechner 2026 mit den amtlichen Sätzen.
Wie viel Kilometergeld steht für eine Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeug zu, und wie viel davon ist steuerfrei? Der Rechner nimmt die Sätze, die das Finanzministerium ab 1. Juli 2025 nennt, rechnet Mitfahrer dazu und berücksichtigt die Grenze von 30.000 Kilometern im Kalenderjahr.
Kilometergeld berechnen
Fahrzeug wählen, Kilometer und Mitfahrer eintragen. Für die steuerfreie Grenze geben Sie an, wie viele Kilometer in diesem Jahr schon abgerechnet sind.
0,15 € je Person und Kilometer.
Für die Grenze von 30.000 steuerfreien Kilometern im Jahr. Leer lassen, wenn es die erste Fahrt ist.
ERGEBNIS
- Satz je Kilometer
- 0,65 €
- Kilometergeld
- 156,00 €
- Davon steuerfrei
- 65,00 €100 km innerhalb der 30.000 km dieses Jahres
- Nicht mehr steuerfrei
- 91,00 €140 km über der Grenze
So wurde gerechnet
240 km × 0,65 € = 156,00 € (0,50 € für das Fahrzeug + 1 × 0,15 € für Mitfahrer).
Steuerfrei sind höchstens 30.000 km im Kalenderjahr: Von dieser Fahrt fallen 100 km darunter.
Die amtlichen Sätze
Das Finanzministerium nennt die Kilometergelder ab 1. Juli 2025; sie gelten auch 2026. Rechtsgrundlage ist die Kilometergeldverordnung, BGBl. II Nr. 289/2024.
- 01
Pkw: 0,50 Euro je Kilometer.Quelle: bmf.gv.at · Kilometergeld, aktualisiert am 1. Jänner 2026 · Stand 02.10.2026
- 02
Motorfahrräder und Motorräder: 0,25 Euro je Kilometer.Quelle: bmf.gv.at · Kilometergeld, aktualisiert am 1. Jänner 2026 · Stand 02.10.2026
- 03
Fahrrad: 0,25 Euro je Kilometer.Quelle: bmf.gv.at · Kilometergeld, aktualisiert am 1. Jänner 2026 · Stand 02.10.2026
- 04
Mitfahrerinnen und Mitfahrer: 0,15 Euro je Kilometer.Quelle: bmf.gv.at · Kilometergeld, aktualisiert am 1. Jänner 2026 · Stand 02.10.2026
- 05
Das amtliche Kilometergeld kann für höchstens 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr steuerfrei ausgezahlt werden.Quelle: bmf.gv.at · Kilometergeld, aktualisiert am 1. Jänner 2026 · Stand 02.10.2026
- 06
Steuerfrei ist es, wenn eine Dienstreise vorliegt, der amtliche Satz nicht überschritten wird, die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Kosten des Fahrzeugs selbst trägt und ein Fahrtenbuch oder andere Unterlagen die gefahrenen Kilometer nachweisen.Quelle: bmf.gv.at · Kilometergeld, aktualisiert am 1. Jänner 2026 · Stand 02.10.2026
- 07
Abgegolten sind unter anderem Wertverlust, Treibstoff und Öl, Service und Reparaturen, Steuern und Gebühren einschließlich Parkgebühren, Maut und Vignette, alle Versicherungen und Finanzierungskosten.Quelle: bmf.gv.at · Kilometergeld, aktualisiert am 1. Jänner 2026 · Stand 02.10.2026
- 08
Bis 30. Juni 2025 galten für Motorfahrräder, Motorräder und Fahrräder 0,50 Euro je Kilometer, bis Ende 2024 für den Pkw 0,42 Euro.Quelle: oesterreich.gv.at · Kilometergeld, aktualisiert am 01.01.2026 · Stand 02.10.2026
Ein Beispiel
Eine Mitarbeiterin fährt mit dem eigenen Pkw 240 Kilometer zu einem Kunden und nimmt einen Kollegen mit. Je Kilometer stehen ihr 0,50 Euro plus 0,15 Euro für den Mitfahrer zu, zusammen 0,65 Euro: 240 × 0,65 = 156,00 Euro.
Hat sie in diesem Kalenderjahr schon 29.900 Kilometer abgerechnet, sind von den 240 Kilometern nur noch 100 steuerfrei: 65,00 Euro. Für die übrigen 140 Kilometer, 91,00 Euro, gilt die Steuerfreiheit nicht mehr.
Häufige Fragen zum Kilometergeld
01Wie hoch ist das Kilometergeld 2026?
Seit 1. Juli 2025 nennt das Finanzministerium: 0,50 Euro je Kilometer für den Pkw, 0,25 Euro für Motorfahrräder und Motorräder, 0,25 Euro für das Fahrrad und 0,15 Euro je Mitfahrerin oder Mitfahrer.
02Für wie viele Kilometer ist das Kilometergeld steuerfrei?
Für höchstens 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr. Kilometer darüber hinaus kann der Arbeitgeber weiter abgelten, steuerfrei sind sie aber nicht mehr.
03Was ist mit dem Kilometergeld abgegolten?
Alle Kosten des Fahrzeugs auf der Dienstreise: Wertverlust, Treibstoff und Öl, Service und Reparaturen, Zusatzausrüstung wie Winterreifen, Steuern und Gebühren samt Parkgebühren, Maut und Vignette, alle Versicherungen, Mitgliedsbeiträge von Autofahrerclubs und Finanzierungskosten.
04Gilt das Kilometergeld auch für das Fahrrad?
Ja, mit 0,25 Euro je Kilometer seit 1. Juli 2025. Bekommt man vom Arbeitgeber für berufliche Fahrten mit dem Fahrrad weniger, lassen sich laut oesterreich.gv.at höchstens 0,25 Euro je Kilometer für maximal 3.000 Kilometer im Jahr, also bis zu 750 Euro, als Werbungskosten geltend machen.
05Gilt das Kilometergeld für Firmenfahrzeuge?
Nein. Kilometergeld gleicht die Kosten eines privaten Fahrzeugs auf einer Dienstreise aus; eine Voraussetzung der Steuerfreiheit ist, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Kosten des Fahrzeugs selbst trägt.
Galzura Fleet macht das automatisch
Kilometergeld gilt für private Fahrzeuge. Galzura Fleet ist für Firmenfahrzeuge gebaut: Ein GPS-Gerät im Fahrzeug erfasst jede Fahrt, und die Routenwiedergabe zeigt für jeden Tag Start, Ende, Dauer und Kilometer – ohne dass jemand mitschreibt.
Ein Fahrtenbuch oder eine Abrechnung von Kilometergeld bietet Galzura Fleet derzeit nicht.
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Richtwerte, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die genannten Quellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
