[ FLOTTEN-PULS — TERMINE ]
Termine für Flotten 2026/2027.
Welche Stichtage kommen auf Fuhrparks in Österreich und Deutschland zu? Die Tabelle zeigt sie Monat für Monat – Fahrtenschreiber, Maut, Steuern, Fahrzeugtechnik –, jeden mit amtlicher Quelle. Darunter stehen die Fristen, die immer wiederkehren, vom Download der Fahrerkarte bis zur jährlichen Prüfung.
Termine 2026 und 2027
Nach Monaten geordnet. „In Kraft“ heißt: der Tag ist erreicht; „kommt“: er liegt noch vor uns. Geplantes steht nur da, wo eine amtliche Stelle es angekündigt hat.
| Datum | Was | Wen betrifft es | Quelle |
|---|---|---|---|
| Januar 2026 | |||
| in Kraft | GO-Maut-Tarife 2026 Neue Tarife für Kraftfahrzeuge über 3,5 t: Ein Lkw mit vier oder mehr Achsen, Euro VI, CO₂-Emissionsklasse 1 zahlt 0,5724 € je Kilometer ohne Umsatzsteuer, ein emissionsfreier 0,1189 €. Die Infrastrukturtarife blieben auf dem Stand von 2025; der Bonus von 75 % für emissionsfreie Fahrzeuge gilt bis Ende 2030. | ÖsterreichLkw und Busse über 3,5 t tzGm auf Autobahnen und Schnellstraßen | Quellen: ASFINAG GO-Maut · Tarife 2026 (PDF), gültig ab 1.1.2026; oesterreich.gv.at · Novelle Bundesstraßen-Mautgesetz, BGBl. I Nr. 83/2025 · Stand 03.10.2026 |
| Juli 2026 | |||
| in Kraft | Fahrtenschreiber und Lenkzeiten ab 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr Für grenzüberschreitende Güterbeförderungen und Kabotage mit Fahrzeugen über 2,5 t zulässiger Höchstmasse einschließlich Anhänger gilt die VO 561/2006; die Fahrzeuge brauchen den Smart Tachograph 2. Die Ausnahmen der Verordnung gelten weiter. | EUleichte Nutzfahrzeuge über 2,5 t bis 3,5 t im grenzüberschreitenden Güterverkehr und in der Kabotage | Quellen: EUR-Lex · VO (EU) 2020/1054 (Mobilitätspaket); BALM · Neue Regelungen zur Fahrtenschreiberpflicht ab 01. Juli 2026 · Stand 03.10.2026 |
| in Kraft | Neue CO₂-Einstufung für Lkw über 16 t Die Grenzwerte für die CO₂-Emissionsklassen sinken; ein Lkw kann in eine schlechtere Klasse fallen, die Maut steigt dann. Toll Collect nennt als Grund neue EU-Regelungen vom Dezember 2025. | DeutschlandLkw über 16 t tzGm auf mautpflichtigen Straßen | Quelle: Toll Collect · Meldung vom 01.07.2026 · Stand 03.10.2026 |
| Oktober 2026 | |||
| in Kraft | XL-Zertifikat mitführen Bei Fahrzeugen der Klassen N2, N3 und O mit einem XL-Aufbau ist das entsprechende XL-Zertifikat mitzuführen. | ÖsterreichLkw über 3,5 t und Anhänger mit XL-Aufbau | Quellen: Parlament · 42. KFG-Novelle, Gesetzestext (Beschluss des Nationalrats); oesterreich.gv.at · 42. KFG-Novelle, BGBl. I Nr. 79/2026, aktualisiert am 29.07.2026 · Stand 03.10.2026 |
| November 2026 | |||
| kommt | Euro 7 für neue Pkw- und Transportertypen Die Euro-7-Verordnung gilt ab diesem Tag für neue Fahrzeugtypen der Klassen M1 und N1 – also für Modelle, die neu typgenehmigt werden. | EUHersteller; für Fuhrparks ein Hinweis für die Modellwahl | Quelle: EUR-Lex · VO (EU) 2024/1257 (Euro 7) · Stand 03.10.2026 |
| Dezember 2026 | |||
| kommt | Kilometerstand aus der Pickerl-Datenbank für Finanz und Krankenversicherung Abgabenbehörden, Amt für Betrugsbekämpfung, ÖGK und BVAEB dürfen auf die Daten der Begutachtungsplakettendatenbank zugreifen, darunter den Kilometerstand – ausdrücklich auch zur Überprüfung von Angaben zum Sachbezug. | ÖsterreichUnternehmen mit privat genutzten Dienstwagen | Quellen: Parlament · 42. KFG-Novelle, Gesetzestext (Beschluss des Nationalrats); oesterreich.gv.at · 42. KFG-Novelle, BGBl. I Nr. 79/2026, aktualisiert am 29.07.2026 · Stand 03.10.2026 |
| kommt | Vignette nur noch digital Vignetten, die ab diesem Tag zur Benützung berechtigen – Jahres-, Zweimonats-, Zehntages- und Eintagesvignette –, gibt es nur noch digital über das registrierte Kennzeichen. Die Klebevignette 2026 gilt bis 31. Jänner 2027. | ÖsterreichPkw und Transporter bis 3,5 t auf Autobahnen und Schnellstraßen | Quellen: oesterreich.gv.at · Vignette für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t, aktualisiert am 01.01.2026; Parlament · Parlamentskorrespondenz Nr. 1046 vom 20.11.2025 · Stand 03.10.2026 |
| Januar 2027 | |||
| kommt | Sachbezug für E-Dienstwagen Für Dienstwagen mit 0 g CO₂/km endet die Befreiung: 2027 sind 0,375 % der Anschaffungskosten einschließlich Umsatzsteuer und NoVA anzusetzen, höchstens 180 € im Monat, ab 2028 0,625 %, höchstens 300 €. Erfasst sind auch bereits angeschaffte oder geleaste Fahrzeuge. | ÖsterreichArbeitgeber mit privat nutzbaren E-Dienstwagen und ihre Mitarbeiter | Quellen: BGBl. II Nr. 272/2026, amtssignierte Kopie (PDF auf wko.at); WKO · Sachbezug für Elektro-Dienstwagen ab 2027 · Stand 03.10.2026 |
| Mai 2027 | |||
| kommt | Pickerl: 4-2-2-2-1 statt 3-2-1 Für Pkw, Motorräder und die anderen Fahrzeuge der bisherigen 3-2-1-Gruppe: erste Begutachtung vier Jahre nach der Zulassung, dann dreimal nach je zwei Jahren, danach jährlich. Für alle Fahrzeuge ist die Begutachtung dann bis zu vier Monate vor dem Begutachtungsmonat möglich, danach nicht mehr. Lkw – auch unter 3,5 t – bleiben jährlich. | ÖsterreichFuhrparks in Österreich; die neue Frist für die Begutachtung gilt für alle Fahrzeuge | Quellen: oesterreich.gv.at · 42. KFG-Novelle, BGBl. I Nr. 79/2026, aktualisiert am 29.07.2026; Parlament · 42. KFG-Novelle, Gesetzestext (Beschluss des Nationalrats) · Stand 03.10.2026 |
| November 2027 | |||
| kommt | Euro 7 für alle neuen Pkw und Transporter Neufahrzeuge der Klassen M1 und N1, die der Euro-7-Verordnung nicht entsprechen, dürfen ab diesem Tag nicht mehr zugelassen, verkauft oder in Betrieb genommen werden. | EUFuhrparks, die Pkw oder Transporter neu zulassen | Quelle: EUR-Lex · VO (EU) 2024/1257 (Euro 7) · Stand 03.10.2026 |
| Dezember 2027 | |||
| kommt | Ende des CO₂-Fixpreises von 55 € je Tonne Der nationale CO₂-Preis liegt 2025 bis 2027 fix bei 55 € je Tonne; ab 2028 folgt die Marktphase des EU-Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2). | ÖsterreichFuhrparks über den Kraftstoffpreis | Quelle: bmf.gv.at · NEHG 2022: Entwicklung und Handelsphasen, aktualisiert am 18. Februar 2026 · Stand 03.10.2026 |
| kommt | Letzter Anschaffungstag für 75 % Sonderabschreibung auf E-Fahrzeuge Betriebliche Elektrofahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, können im Jahr der Anschaffung zu 75 Prozent abgeschrieben werden. | DeutschlandUnternehmen, die E-Fahrzeuge ins Anlagevermögen kaufen | Quelle: gesetze-im-internet.de · § 7 EStG · Stand 03.10.2026 |
| kommt | Registrierung mautbefreiter E-Lkw läuft aus Toll Collect hat die Registrierung bereits als mautbefreit erfasster emissionsfreier Fahrzeuge automatisch bis zu diesem Tag verlängert; die Befreiung selbst gilt bis 30. Juni 2031. | DeutschlandHalter emissionsfreier Lkw mit Registrierung bei Toll Collect | Quelle: Toll Collect · Meldung vom 01.12.2025 · Stand 03.10.2026 |
Datenstand: Version 2026.1, geprüft am 03.10.2026
Fristen, die immer wiederkehren
Keine Stichtage, sondern Abstände: wie oft ausgelesen, wie lange aufbewahrt, wie oft geprüft werden muss.
| Frist | Was | Wen betrifft es | Quelle |
|---|---|---|---|
| spätestens alle 90 Tage | Massenspeicher herunterladen Die Daten der Fahrzeugeinheit sind spätestens nach 90 Tagen herunterzuladen, so dass keine Daten verloren gehen. Deutschland: spätestens 90 Tage nach Aufzeichnung eines Ereignisses in den Betrieb kopieren und sofort eine Sicherheitskopie anlegen. Österreich: spätestens alle drei Monate, zusätzlich etwa vor einem Halterwechsel, vor oder nach einer Vermietung und vor einem Gerätetausch. | EUUnternehmen mit Fahrtenschreiber-Fahrzeugen | Quellen: EUR-Lex · VO (EU) Nr. 581/2010; gesetze-im-internet.de · § 2 Fahrpersonalverordnung; WKO · EU-Kontrollgerät und Lenkprotokoll, Seite vom 10.03.2026 · Stand 03.10.2026 |
| spätestens alle 28 Tage | Fahrerkarte herunterladen Die Daten der Fahrerkarte sind spätestens nach 28 Tagen herunterzuladen. Deutschland: spätestens 28 Kalendertage nach Aufzeichnung eines Ereignisses in den Betrieb kopieren. Österreich: zusätzlich unmittelbar vor Beginn und Ende eines Beschäftigungsverhältnisses und vor Ablauf der Fahrerkarte. | EUUnternehmen und ihre Fahrer | Quellen: EUR-Lex · VO (EU) Nr. 581/2010; gesetze-im-internet.de · § 2 Fahrpersonalverordnung; WKO · EU-Kontrollgerät und Lenkprotokoll, Seite vom 10.03.2026 · Stand 03.10.2026 |
| ein Jahr | Heruntergeladene Daten aufbewahren (Deutschland) Die kopierten Daten von Fahrerkarten und Massenspeichern sind ein Jahr ab dem Kopieren zu speichern und danach bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres zu löschen. | DeutschlandUnternehmen mit Fahrtenschreiber-Fahrzeugen | Quelle: gesetze-im-internet.de · § 4 Fahrpersonalgesetz · Stand 03.10.2026 |
| zwei Jahre | Heruntergeladene Daten aufbewahren (Österreich) Die heruntergeladenen Daten von Fahrerkarte und Kontrollgerät sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren; ebenso lange das Lenkprotokoll. | ÖsterreichArbeitgeber mit Fahrtenschreiber-Fahrzeugen | Quelle: WKO · EU-Kontrollgerät und Lenkprotokoll, Seite vom 10.03.2026 · Stand 03.10.2026 |
| mindestens jährlich | UVV-Prüfung der Fahrzeuge Der Unternehmer lässt Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen; das Ergebnis wird schriftlich festgehalten und bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. | DeutschlandUnternehmen mit Fahrzeugen, die der DGUV Vorschrift 70 unterliegen | Quelle: DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ (PDF), § 57 · Stand 03.10.2026 |
| jährlich | Pickerl für Lkw, Busse und Anhänger Lkw – über und auch unter 3,5 t –, Busse, Taxis und Anhänger über 3,5 t werden jedes Jahr nach § 57a KFG begutachtet. Möglich ist das bis drei Monate vor dem Begutachtungsmonat, ab 19. Mai 2027 bis vier Monate davor. | ÖsterreichFuhrparks mit Nutzfahrzeugen in Österreich | Quellen: oesterreich.gv.at · Begutachtung (Pickerl), aktualisiert am 12.01.2026; bmimi.gv.at · Begutachtungsfristen; oesterreich.gv.at · 42. KFG-Novelle, BGBl. I Nr. 79/2026, aktualisiert am 29.07.2026 · Stand 03.10.2026 |
| 3-2-1, ab 19.05.2027 4-2-2-2-1 | Pickerl für Pkw und Motorräder Heute: drei Jahre nach der Zulassung, dann nach zwei Jahren, danach jährlich; möglich vom Monat davor bis vier Monate danach. Ab 19. Mai 2027: vier Jahre, dann dreimal zwei Jahre, danach jährlich; möglich bis vier Monate davor, nicht mehr danach. | ÖsterreichFuhrparks mit Pkw (M1) und Motorrädern in Österreich | Quellen: oesterreich.gv.at · Begutachtung (Pickerl), aktualisiert am 12.01.2026; oesterreich.gv.at · 42. KFG-Novelle, BGBl. I Nr. 79/2026, aktualisiert am 29.07.2026 · Stand 03.10.2026 |
Was schon gilt
Stichtage vor 2026, die heute den Rahmen setzen – neuere zuerst.
Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw bis 30.06.2031 verlängert
Die bis Ende 2025 befristete Befreiung emissionsfreier Lkw von der Maut gilt nun bis zum 30. Juni 2031; emissionsfreie Fahrzeuge bis 4,25 t bleiben dauerhaft befreit. (Deutschland · Halter von E- und Wasserstoff-Lkw)
Quellen: Toll Collect · Meldung vom 01.12.2025; BALM · Verlängerung der Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw · Stand 03.10.2026Smart Tachograph 1 im grenzüberschreitenden Einsatz ersetzt
Fahrzeuge mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der ersten Version, die außerhalb ihres Zulassungsstaats eingesetzt werden, mussten bis zu diesem Tag auf die zweite Version umgerüstet sein. (EU · Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Einsatz)
Quellen: EUR-Lex · VO (EU) Nr. 165/2014, konsolidierte Fassung vom 31.12.2024; BALM · Liste der förderfähigen Maßnahmen (PDF), Stand 23.01.2024 · Stand 03.10.2026Kilometergeld: 0,25 € für Motorrad und Fahrrad
Seit 1. Juli 2025 gelten 0,25 € je Kilometer für Motorfahrräder, Motorräder und Fahrräder; der Pkw bleibt bei 0,50 €, Mitfahrer bei 0,15 €. Steuerfrei sind höchstens 30.000 Kilometer im Kalenderjahr. (Österreich · Arbeitgeber und Mitarbeiter mit Dienstreisen im eigenen Fahrzeug)
Quellen: bmf.gv.at · Kilometergeld, aktualisiert am 1. Jänner 2026; oesterreich.gv.at · Kilometergeld, aktualisiert am 01.01.2026 · Stand 03.10.2026E-Dienstwagen: Viertel-Listenpreis bis 100.000 €
Für reine Elektro-Dienstwagen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2031 angeschafft werden, wird der Listenpreis bei der Privatnutzung nur zu einem Viertel angesetzt, wenn der Bruttolistenpreis höchstens 100.000 € beträgt – praktisch 0,25 % statt 1 % im Monat. (Deutschland · Unternehmen mit E-Dienstwagen und ihre Mitarbeiter)
Quellen: gesetze-im-internet.de · § 6 EStG; gesetze-im-internet.de · § 52 EStG · Stand 03.10.2026Kilometergeld: 0,50 € für den Pkw
Das amtliche Kilometergeld für den Pkw stieg von 0,42 € auf 0,50 € je Kilometer, für Mitfahrerinnen und Mitfahrer von 0,05 € auf 0,15 €; für Motorräder und Fahrräder galten bis 30. Juni 2025 ebenfalls 0,50 €. (Österreich · Arbeitgeber und Mitarbeiter mit Dienstreisen im eigenen Fahrzeug)
Quellen: bmf.gv.at · Kilometergeld, aktualisiert am 1. Jänner 2026; oesterreich.gv.at · Kilometergeld, aktualisiert am 01.01.2026 · Stand 03.10.202656 statt 28 Tage zum Vorzeigen
Fahrer müssen bei einer Kontrolle die Aufzeichnungen des laufenden Tages und der vorausgehenden 56 Tage vorlegen können – Ausdrucke, handschriftliche Aufzeichnungen und gegebenenfalls Schaublätter – und die Fahrerkarte. (EU · Fahrer im Geltungsbereich der VO 561/2006)
Quellen: EUR-Lex · VO (EU) Nr. 165/2014, konsolidierte Fassung vom 31.12.2024; EUR-Lex · VO (EU) 2020/1054 (Mobilitätspaket) · Stand 03.10.2026Analoge und digitale Fahrtenschreiber im grenzüberschreitenden Einsatz ersetzt
Fahrzeuge mit analogem oder digitalem Fahrtenschreiber der ersten Generation, die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Zulassungsstaat eingesetzt werden, mussten bis zu diesem Tag den Smart Tachograph 2 erhalten. (EU · Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Einsatz)
Quellen: EUR-Lex · VO (EU) Nr. 165/2014, konsolidierte Fassung vom 31.12.2024; BALM · Liste der förderfähigen Maßnahmen (PDF), Stand 23.01.2024 · Stand 03.10.2026Lkw-Maut ab 3,5 t
Mautpflichtig sind seither Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden; das Gesetz nennt Ausnahmen. (Deutschland · Lkw und Transporter über 3,5 t tzGm im Güterkraftverkehr)
Quelle: Toll Collect · Maut für Lkw über 3,5 Tonnen · Stand 03.10.2026Lkw-Maut mit CO₂-Emissionsklassen
Seither ist die CO₂-Emissionsklasse ein Tarifmerkmal der Lkw-Maut; Fahrzeuge werden in fünf Klassen eingestuft. (Deutschland · mautpflichtige Lkw in Deutschland)
Quelle: Toll Collect · CO₂-Emissionsklassen · Stand 03.10.2026Neuzulassungen nur noch mit Smart Tachograph 2
Fahrzeuge mit Fahrtenschreiberpflicht, die ab diesem Tag erstmals zugelassen werden, brauchen den intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version. (EU · Neufahrzeuge mit Fahrtenschreiberpflicht)
Quellen: EUR-Lex · Durchführungsverordnung (EU) 2021/1228; BALM · Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers (GEN II) zum 21.08.2023 · Stand 03.10.2026
Was hinter den Terminen steht
Fahrtenschreiber: der 1. Juli 2026
Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 mit ihren Lenk- und Ruhezeiten auch für grenzüberschreitende Güterbeförderungen und Kabotage mit Fahrzeugen über 2,5 t zulässiger Höchstmasse, Anhänger eingerechnet. Für diese leichten Nutzfahrzeuge bis 3,5 t verlangt das Bundesamt für Logistik und Mobilität den intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version; die Wirtschaftskammer Österreich sagt dasselbe. Wer nur im eigenen Land fährt, fällt nicht unter diese Regel; die Ausnahmen der Verordnung gelten weiter und sind im Einzelfall zu prüfen.
Für schwere Fahrzeuge ist die Umstellung abgeschlossen: Neuzulassungen brauchen den Smart Tachograph 2 seit dem 21. August 2023, ältere Geräte in Fahrzeugen, die außerhalb ihres Zulassungsstaats eingesetzt werden, mussten bis zum 31. Dezember 2024 beziehungsweise bis zum 18. August 2025 ersetzt sein. Seit dem 31. Dezember 2024 müssen Fahrer bei einer Kontrolle außerdem die Aufzeichnungen des laufenden Tages und der vorausgehenden 56 Tage vorlegen können statt bisher 28.
Auslesen und aufbewahren
Die Verordnung (EU) Nr. 581/2010 legt die Höchstabstände fest: Die Daten der Fahrzeugeinheit sind spätestens nach 90 Tagen, die der Fahrerkarte spätestens nach 28 Tagen herunterzuladen, und zwar so, dass keine Daten verloren gehen. Deutschland schreibt in § 2 der Fahrpersonalverordnung dazu, dass die Daten in den Betrieb kopiert und sofort auf einem gesonderten Datenträger gesichert werden; § 4 des Fahrpersonalgesetzes verlangt, sie ein Jahr ab dem Kopieren aufzubewahren und danach bis zum 31. März des Folgejahres zu löschen.
In Österreich nennt die Wirtschaftskammer für das Kontrollgerät „spätestens alle drei Monate“ und zählt Anlässe auf, zu denen zusätzlich ausgelesen wird: vor einem Halterwechsel, vor oder nach einer Vermietung, vor einem Gerätetausch, und bei der Fahrerkarte vor Beginn und Ende eines Beschäftigungsverhältnisses. Aufzubewahren sind die Daten mindestens zwei Jahre, ebenso lange das Lenkprotokoll.
Maut und Vignette
In Deutschland hängt die Lkw-Maut seit dem 1. Dezember 2023 auch von der CO₂-Emissionsklasse ab, seit dem 1. Juli 2024 sind Fahrzeuge über 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse im Güterkraftverkehr mautpflichtig. Zum 1. Juli 2026 hat Toll Collect die Einstufung von Lkw über 16 t verschärft: Wer bisher in einer besseren Klasse lag, kann in eine schlechtere fallen und zahlt dann mehr. Emissionsfreie Lkw bleiben bis zum 30. Juni 2031 befreit, Fahrzeuge bis 4,25 t dauerhaft. Angekündigte neue Mautsätze für 2027 haben wir in den amtlichen Quellen nicht gefunden: Das Gesetz legt die Sätze für jeweils fünfjährige Kalkulationsperioden fest, und das Wegekostengutachten für 2028 bis 2032 wird nach Auskunft der Bundesregierung erst erstellt.
In Österreich gelten seit dem 1. Jänner 2026 neue GO-Maut-Tarife für Fahrzeuge über 3,5 t. Die Infrastrukturtarife blieben auf dem Stand von 2025; ein Lkw mit vier oder mehr Achsen, Euro VI, CO₂-Klasse 1 zahlt 0,5724 € je Kilometer ohne Umsatzsteuer. Für Pkw und Transporter bis 3,5 t gibt es Vignetten, die ab dem 1. Dezember 2026 gelten, nur noch digital; die Klebevignette 2026 bleibt bis 31. Jänner 2027 gültig. Die GO-Maut-Tarife und Vignettenpreise für 2027 waren am Prüftag noch nicht veröffentlicht.
Pickerl, UVV und neue Fahrzeuge
In Österreich müssen Lkw jedes Jahr zur wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a KFG – auch Transporter unter 3,5 t –, ebenso Busse und Anhänger über 3,5 t. Für Pkw und Motorräder gilt heute 3-2-1. Die 42. KFG-Novelle ändert das ab dem 19. Mai 2027 auf 4-2-2-2-1 und vereinheitlicht die Frist: Begutachtet werden kann dann bei allen Fahrzeugen bis vier Monate vor dem Begutachtungsmonat, danach nicht mehr. Für Fahrzeuge mit Stichtag Februar bis Juli gelten 2027 noch die alten Fristen; bei Stichtag August bis Oktober verlängert sich die Frist 2027 bis Ende November.
In Deutschland verlangt die Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70), Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr von einem Sachkundigen prüfen zu lassen und das Ergebnis schriftlich festzuhalten – das ist etwas anderes als die Hauptuntersuchung. Wer neue Fahrzeuge plant: Ab dem 29. November 2026 gilt Euro 7 für neue Pkw- und Transportertypen, ab dem 29. November 2027 für alle neu zugelassenen Pkw und Transporter; für Busse, schwere Nutzfahrzeuge und schwere Anhänger folgen die Stufen am 29. Mai 2028 und 29. Mai 2029.
Dienstwagen, Kilometergeld, CO₂-Preis
In Österreich endet die Befreiung von E-Dienstwagen vom Sachbezug am 31. Dezember 2026: 2027 sind 0,375 % der Anschaffungskosten anzusetzen, höchstens 180 € im Monat, ab 2028 0,625 %, höchstens 300 € – auch für Fahrzeuge, die schon vorher angeschafft oder geleast wurden. Ab dem 1. Dezember 2026 dürfen Finanzbehörden und Krankenversicherung außerdem den Kilometerstand aus der Pickerl-Datenbank abfragen, ausdrücklich auch zur Prüfung von Angaben zum Sachbezug. Das amtliche Kilometergeld beträgt seit Juli 2025 0,50 € für den Pkw und 0,25 € für Motorrad und Fahrrad, steuerfrei für höchstens 30.000 Kilometer im Jahr; der nationale CO₂-Preis liegt bis Ende 2027 fix bei 55 € je Tonne, ab 2028 folgt der EU-Emissionshandel.
In Deutschland wird der Listenpreis von E-Dienstwagen bis 100.000 € Bruttolistenpreis, angeschafft bis Ende 2030, weiterhin nur zu einem Viertel angesetzt; eine Reform der Dienstwagenbesteuerung ist nach Auskunft der Bundesregierung im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Betriebliche Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2027 angeschafft werden, können im ersten Jahr zu 75 Prozent abgeschrieben werden.
Wie diese Seite arbeitet
Jeder Termin steht hier nur mit einer amtlichen Quelle – Verordnungen auf EUR-Lex, Gesetze auf gesetze-im-internet.de und parlament.gv.at, Seiten von Ministerien, Ämtern, Wirtschaftskammer und Mautbetreibern – und mit dem Tag, an dem wir sie geprüft haben. Die Termine liegen in einer Datendatei mit Versionsnummer; ob ein Termin schon „in Kraft“ ist oder noch „kommt“, rechnet die Seite jeden Tag neu. Angekündigte, aber noch nicht beschlossene Änderungen stehen nur dann hier, wenn eine amtliche Stelle sie nennt, und dann als „geplant“.
Häufige Fragen zu Fristen im Fuhrpark
01Brauchen Transporter über 2,5 t jetzt einen Fahrtenschreiber?
Nur im grenzüberschreitenden Güterverkehr und in der Kabotage: Seit 1. Juli 2026 gilt dort die Verordnung 561/2006 für Fahrzeuge über 2,5 t zulässiger Höchstmasse einschließlich Anhänger, und sie brauchen den Smart Tachograph 2. Wer nur im Inland fährt, fällt nicht unter diese Regel; die Ausnahmen der Verordnung gelten weiter. Die Lenk- und Ruhezeiten rechnet unser Rechner nach.
02Wie oft muss ich Fahrerkarte und Massenspeicher auslesen?
Nach EU-Recht spätestens alle 28 Tage die Fahrerkarte und spätestens alle 90 Tage die Fahrzeugeinheit. Deutschland rechnet ab der Aufzeichnung eines Ereignisses und verlangt eine Sicherheitskopie; in Österreich nennt die Wirtschaftskammer für das Kontrollgerät „spätestens alle drei Monate“ und zusätzliche Anlässe wie einen Halterwechsel oder das Ende eines Beschäftigungsverhältnisses.
03Wie lange muss ich die Tachograph-Daten aufbewahren?
In Deutschland ein Jahr ab dem Kopieren; danach sind sie bis zum 31. März des Folgejahres zu löschen. In Österreich mindestens zwei Jahre, ebenso lange wie das Lenkprotokoll.
04Wann muss mein Fahrzeug in Österreich zum Pickerl?
Lkw – auch Transporter unter 3,5 t –, Busse und Anhänger über 3,5 t jedes Jahr. Pkw und Motorräder nach 3-2-1: drei Jahre nach der Zulassung, dann nach zwei Jahren, danach jährlich. Ab 19. Mai 2027 gilt für sie 4-2-2-2-1, und für alle Fahrzeuge ist die Begutachtung dann bis vier Monate vor dem Begutachtungsmonat möglich, aber nicht mehr danach.
05Kostet der E-Dienstwagen ab 2027 Sachbezug?
In Österreich ja: 2027 sind 0,375 % der Anschaffungskosten anzusetzen, höchstens 180 € im Monat, ab 2028 0,625 %, höchstens 300 € – auch für bereits angeschaffte Fahrzeuge. In Deutschland bleibt es für E-Dienstwagen bis 100.000 € Bruttolistenpreis, angeschafft bis Ende 2030, beim Viertel des Listenpreises; eine Reform ist laut Bundesregierung nicht vorgesehen.
Was Galzura Fleet dabei kann – und was nicht
Galzura Fleet erinnert nicht an die Download-Fristen und lädt Tachograph-Daten nicht aus der Ferne herunter. Die .ddd-Dateien von Fahrerkarte und Massenspeicher laden Sie selbst hoch; Galzura Fleet liest sie aus, prüft die Signatur und archiviert das Original – hochgeladene Dateien lassen sich nicht löschen.
Für Prüftermine tragen Sie je Fahrzeug den nächsten Termin – in Österreich das „Pickerl“ nach § 57a – und das Ablaufdatum der Versicherung ein, je Fahrer die Gültigkeit des Führerscheins. Was bald fällig ist, erscheint in der Übersicht des Web-Panels; eine Push-Nachricht oder E-Mail dazu verschickt Galzura Fleet nicht. Fällige Wartungen aus dem Wartungsplan werden zu Werkstattaufträgen mit Status, Kosten und Servicetermin.
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Wir zeigen Ihnen Galzura Fleet an Ihren eigenen Fahrzeugen, mit Ihren eigenen Daten. Schreiben Sie uns kurz, wie Ihre Flotte arbeitet und was Galzura Fleet für Sie lösen soll.
Planungshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die genannten Rechtsquellen in ihrer geltenden Fassung.
