[ VORLAGE — PICKERL-FRISTENLISTE ]
Pickerl-Fristenliste: alle § 57a-Termine im Blick.
Welches Fahrzeug muss wann zum Pickerl? Die Liste sammelt für den ganzen Fuhrpark Kennzeichen, Klasse, letzte und nächste Begutachtung. Die Excel-Fassung rechnet aus, ab wann und bis wann begutachtet werden kann und wie viele Tage bleiben – nach den Regeln von heute und ab 19. Mai 2027.
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Wozu, wer, wie oft
Wozu
Die Liste verhindert, dass ein Fahrzeug ohne gültige Begutachtung fährt, und zeigt, welche Termine in den nächsten Wochen anstehen.
Wer füllt aus
Die Fuhrparkleitung führt die Liste und trägt nach jeder Begutachtung das neue Datum ein.
Wie oft
Laufend: nach jeder Begutachtung und bei jedem neuen Fahrzeug, dazu einmal im Monat ein Blick auf die nächsten Termine.
Rechtliche Grundlage
Die Fristen der wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a KFG und ihre Änderung durch die 42. KFG-Novelle.
- 01
ÖsterreichJährlich begutachtet werden Lkw über und auch unter 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht, Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge, Omnibusse und andere Fahrzeuge außerhalb der 3-2-1-Gruppe; möglich ist die Begutachtung bis drei Monate vor dem Begutachtungsmonat.Quelle: oesterreich.gv.at · Begutachtung (Pickerl), aktualisiert am 12.01.2026 · Stand 03.10.2026
- 02
ÖsterreichUnter anderem Pkw der Klasse M1 (ohne Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge) und Fahrzeuge der Klasse L: drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung, danach jährlich; möglich vom Beginn des Vormonats bis zum Ablauf des vierten folgenden Monats.Quelle: oesterreich.gv.at · Begutachtung (Pickerl), aktualisiert am 12.01.2026 · Stand 03.10.2026
- 03
ÖsterreichAb 19. Mai 2027 gilt für die bisherige 3-2-1-Gruppe 4-2-2-2-1: vier Jahre nach der ersten Zulassung, dann jeweils zwei Jahre nach der ersten, zweiten und dritten Begutachtung, danach jährlich. Für alle Fahrzeuge ist die Begutachtung dann bis vier Monate vor dem Begutachtungsmonat möglich, danach nicht mehr.Quelle: oesterreich.gv.at · 42. KFG-Novelle, BGBl. I Nr. 79/2026, aktualisiert am 29.07.2026 · Stand 03.10.2026
- 04
ÖsterreichÜbergang 2027: Liegt der Stichtag im Februar bis Juli, gelten für die Begutachtung 2027 die bisherigen Fristen weiter; liegt er im August bis Oktober, verlängert sich die Frist 2027 bis einschließlich November.Quelle: Parlament · 42. KFG-Novelle, Gesetzestext (Beschluss des Nationalrats) · Stand 03.10.2026
- 05
ÖsterreichDie Liste des Ministeriums führt Lkw der Klassen N1, N2 und N3 und grundsätzlich Anhänger über 3.500 kg unter „jährlich“.Quelle: bmimi.gv.at · Begutachtungsfristen · Stand 03.10.2026
So füllen Sie die Vorlage aus
- 01
Tragen Sie jedes Fahrzeug in eine Zeile ein: Kennzeichen, Marke und Modell, Klasse (zum Beispiel M1, N1, N2, N3, O) und die Erstzulassung.
- 02
Wählen Sie das Intervall: „jährlich“ für Lkw – auch Transporter unter 3,5 t –, Busse und Anhänger über 3,5 t, „3-2-1 / 4-2-2-2-1“ für Pkw und Motorräder.
- 03
Übernehmen Sie aus dem letzten Gutachten das Datum der Begutachtung und tragen Sie den Monat der nächsten als Datum ein, etwa 01.05.2027 für Mai 2027.
- 04
Die Excel-Datei rechnet „möglich ab“, „spätestens bis“ und „Tage bis spätestens“ aus, die Übergangsregeln 2027 eingeschlossen; unter 60 Tagen wird die Zeile gelb, danach rot.
- 05
Vereinbaren Sie den Termin im Zeitfenster und tragen Sie nach der Begutachtung das neue Datum ein. In der PDF-Fassung tragen Sie die Daten von Hand ein; die Regeln stehen unten auf dem Blatt.
Was in der Vorlage steht
Die Abschnitte und Felder – in PDF und bearbeitbarer Datei gleich.
- Felder
- Unternehmen / Fuhrpark · Verantwortlich · Stand der Liste
- Liste
- Spalten: Kennzeichen · Fahrzeug · Klasse · Intervall · Erstzulassung · Letzte Begutachtung · Nächste (Monat) · Möglich ab · Spätestens bis · Tage bis spätestens (nur Excel, berechnet) · Erledigt am · Bemerkung. 14 Zeilen
- Fristen nach § 57a KFG
- Jährlich: Lkw über und unter 3,5 t (N1, N2, N3), Busse, Taxis, Anhänger über 3,5 t – möglich bis 3 Monate vor dem Begutachtungsmonat. 3-2-1: Pkw (M1) und Klasse L – möglich vom Beginn des Vormonats bis zum Ablauf des 4. Monats danach. Ab 19.05.2027: 4-2-2-2-1 statt 3-2-1; für alle Fahrzeuge möglich bis 4 Monate davor, nicht mehr danach. Übergang 2027: Stichtag Februar bis Juli – bisherige Fristen; August bis Oktober – Frist bis Ende November 2027.
Häufige Fragen zur Pickerl-Frist
01Müssen Transporter unter 3,5 t jedes Jahr zum Pickerl?
Ja. Lkw über und auch unter 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht werden jährlich begutachtet; das Ministerium führt die Klassen N1, N2 und N3 unter „jährlich“. Die 3-2-1-Regel gilt für Pkw und Motorräder.
02Was ändert sich am 19. Mai 2027?
Pkw, Motorräder und die übrigen Fahrzeuge der bisherigen 3-2-1-Gruppe kommen auf 4-2-2-2-1: erste Begutachtung nach vier Jahren, dann dreimal nach je zwei Jahren, danach jährlich. Außerdem kann jedes Fahrzeug bis vier Monate vor dem Begutachtungsmonat begutachtet werden, aber nicht mehr danach.
03Wie früh kann ich zum Pickerl?
Heute: Lkw, Busse und die anderen jährlich begutachteten Fahrzeuge bis drei Monate vor dem Begutachtungsmonat, Pkw und Motorräder ab Beginn des Vormonats – dafür bis zum Ablauf des vierten Monats danach. Ab 19. Mai 2027 für alle bis vier Monate davor und nicht mehr danach, mit Übergangsregeln für 2027.
04Gilt die Liste auch für Deutschland?
Die Regeln auf dem Blatt sind die österreichischen nach § 57a KFG. In Deutschland gelten für die Hauptuntersuchung eigene Fristen; die Spalten der Liste können Sie trotzdem nutzen, die Formeln und Regeln nicht.
05Ersetzt die Vorlage eine Rechtsberatung?
Nein. Sie ist ein Muster; maßgeblich sind das Gutachten Ihres Fahrzeugs und § 57a KFG in der geltenden Fassung.
Galzura Fleet macht das automatisch
In Galzura Fleet tragen Sie je Fahrzeug den nächsten Prüftermin ein – in der Oberfläche „§57a-Prüfung“ – und das Ablaufdatum der Versicherung; was bald fällig ist, erscheint in der Übersicht des Web-Panels.
Eine Push-Nachricht oder E-Mail zu diesen Terminen verschickt Galzura Fleet nicht, und die Zeitfenster der Begutachtung rechnet es nicht aus – das macht die Excel-Fassung dieser Liste.
Passend dazu
Vorlage dient als Muster; keine Rechtsberatung. Passen Sie sie an Ihren Betrieb an; maßgeblich sind die genannten Vorschriften in ihrer geltenden Fassung.
